Alleingeburt strafbar? – 6 Gründe, die deine Angst abmildern

Immer wieder erreichen mich solche oder ähnliche Anfragen:

„Ich habe eine Hausgeburt geplant. Einerseits bin ich froh, überhaupt eine Hebamme gefunden zu haben, andererseits spüre ich von Mal zu Mal mehr, dass die Chemie zwischen uns nicht stimmt. Jetzt habe ich Angst, dass ich mich unter der Geburt in ihrem Beisein nicht entspannen kann. Was ist, wenn die Geburt durch sie zum Stillstand kommt? Kann ich die Hebamme einfach wieder rausschmeißen? Schickt sie mir dann die Polizei ins Haus? Mache ich mich dann strafbar?“

6 Gründe, die deine Angst abmildern

1. Bist du strafbar?

Strafbar ist wirklich ein häßlicher Begriff, wenn es um die Schönheit einer Geburt geht, aber lass uns den Begriff näher beleuchten: Unter der Strafbarkeit versteht man die Eigenschaft einer Handlung (oder eines Unterlassens), Gegenstand einer strafrechtlichen Sanktion sein zu können. Nach deutschem Recht erfordert die Strafbarkeit zunächst das Vorliegen eines die Handlung mit Strafe bedrohenden Gesetzes zum Tatzeitpunkt. Es gilt das Rechtsstaatsprinzip „keine Strafe ohne Gesetz“.

Wisse, um gestraft/bestraft zu werden, benötigt man eine Grundlage. Und zwar ein Gesetz!

 

2. Welches Gesetz gilt?

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt existiert kein Gesetz, welches einen Hebammenzwang für die Geburt bzw. eine selbstbestimmte Alleingeburt in irgendeiner Weise regelt. Das Gesetz der Hebammenhinzuziehungspflicht existiert in Deutschland nur für Ärzte. In Österreich besteht die Hinzuziehungspflicht auch für Schwangere, welche allerdings im Rahmen einer „Es ging so schnell –  Sturzgeburt“ auch nicht eingehalten werden kann.

Wisse, es gibt kein Hebammenzwangs-Gesetz für Dich als werdende Mutter in Deutschland.

 

3. Menschenrecht

Der europäische Gerichtshof hat bestätigt, das die freie Wahl des Geburtsortes ein Menschenrecht ist. Das Recht auf Selbstbestimmung wird durch das Grundgesetz Artikel 2 geregelt.  Das Recht einer Frau über ihren Körper steht vielfach sogar vor den Rechten des Kindes. Zwei Beispiele:
a) Das Selbstbestimmungsrecht ermöglicht der werdenden Mutter einen Schwangerschaftsabbruch unter bestimmten Voraussetzungen (medizinischen Indikationen) bis kurz vor der Geburt.
b)  Das Selbstbestimmungsrecht ermöglicht der Mutter eine „Anonyme Geburt“, in welcher sie ihre Identität niemandem preisgibt und ihre Personenstandsdaten nicht erfasst werden. Das Kind hat zwar das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung, dennoch steht das  Selbstbestimmungsrecht der Mutter noch vor dem Recht des Kindes.

Wisse, dass Du die Chefin über Deinen Körper bist. Du bestimmst!

 

4. Wer bestimmt in Deiner Wohnung?

Du kannst jederzeit einen Menschen (in diesem Falle die Hebamme) der Türe verweisen. Grundgesetz Artikel 13, Ansatz 1 erklärt „Die Wohnung ist unverletzlich.“ Um polizeilich Deine Wohnung zu stürmen, benötigt es mindestens einen richterlichen Beschluss. Ohne diesen kannst Du auch den Polizeibeamten die Türe vor der Nase wieder schließen. Durch die Hausgeburt/Alleingeburt eines Kindes liegen keine Tatsachen vor, die Dich zur Straftäterin machen. Schon gar nicht prophylaktisch, bevor das Kind geboren ist. Wahrscheinlich gefährdet deine Geburt auch nicht die Staatssicherheit, so dass auch hier ein Eingreifen unnötig ist.

Wisse, In Deiner Wohnung bist Du die Chefin.

 

5. Verträge sind einzuhalten

Wenn Du im Vorfeld einer Hausgeburt einen schriftlichen Vertrag mit der Hebamme über die Leistung einer Geburtshilfe abgeschlossen hast, dann wird die Hebamme natürlich bemüht sein, diesen vertraglichen Pflichten nachzukommen. Da sie letztendlich auch dafür haftbar ist, liegt es nahe, diesem Vertrag schriftlich zu widersprechen, um die Hebamme offiziell von ihren Vertragspflichten zu entbinden.  Wenn Du bereits mit diesem Gedanken spielst, dann bereite das Schriftstück entsprechend vor.

Prüfe deine Verträge und widersprich schriftlich.

 

6. Und wenn was passiert?

Und wenn das Kind tot zur Welt kommt? Es ist definitiv ein Gedanke, welcher jede Frau beschäftigt, die selbstbestimmt ihr Kind zur Welt bringen will. Ich will es an dieser Stelle ganz sachlich zusammenfassen. Gesetzlich gilt das Prinzip der Unschuldsvermutung. „Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“ (Wobei dieser strafbaren Handlung wieder die gesetzliche Grundlage fehlt, siehe Punkt 1)

Wisse, du bist unschuldig, so lange bis das Gegenteil bewiesen ist. 

 

Schlußsatz: 

Wovor Dich leider niemand so wirklich beschützen kann, ist die soziale/gesellschaftliche „Abstrafung“ in Form von Kritik und Anfeindungen, weil Du etwas tust, was nicht in die Wirklichkeit der anderen Menschen passt.

Eine Alleingeburt ist gesellschaftlich nicht anerkannt. Sogar die hebammenbegleitete Hausgeburt wird mit hochgezogener Augenbraue kritisch beäugt. Wir müssen uns bewusst sein, dass die Mehrheit der Gesellschaft den Frauen die Fähigkeit aberkennt, eine souveräne Gebärerin zu sein. Das Bild der Hilfsbedürftigkeit während einer Geburt sitzt einfach zu  fest in den Köpfen. Wer dieses Weltbild nicht teilen mag, muss umso stärker den Weg der eigenen Wahrheit gehen. Eine Alleingeburt ist ein einsamer Weg. Und Du allein trägst die Verantwortung.

Dass aus dieser 100-prozentigen Verantwortung auch die Quelle weiblicher Schöpfermacht hervorsprudelt, bleibt ein Geheimnis unter denen die sich trauen.   😉

Wie immer gilt: Meine Ausführungen entsprechen meiner persönlichen Meinung, Auslegung und meines Verständnisses, ohne den Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Ich übernehme für meine Meinung Verantwortung, jedoch nicht für das, was Du daraus machst.

Dazugehörige Quellen sind im Artikel unter den jeweiligen Schlagworten verlinkt und http://www.echr.coe.int/Documents/FS_Reproductive_DEU.pdf   (Seite 5- Ternovsky gegen Ungarn)

 

 

9 Gedanken zu „Alleingeburt strafbar? – 6 Gründe, die deine Angst abmildern“

    1. Liebe Stefanie,
      Hab vielen Dank für Deinen schönen Geburtsbericht.
      Toll gemeistert!
      Du zeigst beispielhaft, wie Frauen an ihren Herausforderungen wachsen können, obwohl so viele Steine im Weg liegen und wie in Deinem Fall weder ein Geburtshaus, noch die Hausgeburtshebamme Dich unterstützen wollten/konnten. Es sollte wohl genau so sein, wie es jetzt ist.
      Herzlichen Glückwunsch noch und kuschelige Stunden im Spätwochenbett mit Isi 🙂

  1. Hallo Stefanie,
    ich kann dir in deinem Punkt, dass die gesetzliche Grundlage fehlt nicht zustimmen. Sollte das Kind durch Komplikationen bei der Geburt verletzt werden, die durch eine vorhandene Hebamme hätten verhindert werden können, greift meiner Meinung nach immernoch § 229 Strafgesetzbuch, also die fahrlässige Körperverletzung. In ganz furchtbaren Fällen käme demnach auch die fahrlässige Tötung gem § 222 StGB in Betracht.
    Das Kind ist ein Mensch mit Rechten, aus demselben Grund wird auch die Abtreibung ab dem 3. Monat verboten. Das Selbstbestimmungsrecht der Frau aus Art. 1, 2 GG oder auch die Unverletzlichkeit der Wohnung aus Art. 13 GG ist demgegenüber subsidiär, also nachrangig.
    Meiner persönlichen Meinung nach sollte bei der Geburt auch vor allem auf die Gesundheit des Kindes geachtet werden und die Selbstbestimmung und Verwirklichung der Frau in anderem Rahmen praktiziert werden.
    Bitte informiere dich bei einem Anwalt über die angesprochenen Themen. Ich bin lediglich Jura Studentin und daher keine 100% verlässliche Quelle, Wikipedia gibt mir allerdings auch recht. (https://de.wikipedia.org/wiki/Hausgeburt)
    Liebe Grüße und viel Kraft an alle werdenden Mütter da draußen,
    Luise

    1. Ich kann mich Luise nur anschließen. Ganz ohne auf die Thematik und Wünsche der Mütter sowie Beweggründe aufzuklären, stellt sich die juristische Lage anders da, sollte dem Kind etwas passieren.

      1. Im Magazin „Der Spiegel“ Ausgabe 52/2016 äußert sich Medizinrechtler/Anwalt Rudolf Ratzel, dass einem solchen Fall schwer beizukommen ist. Eine Straftat könne der Mutter nur schwer nachgewiesen werden. Man müsse der Mutter, die ein totes Kind zur Welt bringt, nachweisen, dass sie die ausweglose Situation erkannt und trotzdem keine Hilfe gesucht hat.

  2. Ich habe meiner Schwester erzählt, dass ich eine Alleingeburt oder eine Hausgeburt anstrebe. Sie rief das Jugendamt an, die dann zu dritt in meiner 38 Ssw. unangekündigt vor der Tür standen. Drei etwa Mitte 20 jährige Frauen. Wegen angeblicher Kindswohlgefährdung, aufgrund der geplanten Geburtsart.
    Da ich die nicht reingelassen habe und mich auch nicht vor ihnen rechtfertigen wollte, da ich nichts falsches tue, haben sie gesagt, dass sie das dem Familiengericht melden werden, um Zutritt zu meiner Wohnung zu bekommen. Sie wollten sehen und wissen, ob ich auch ein Babybett habe und alles was ich brauche (Ich habe gesagt, dass ich alles habe, aber sie glauben es erst, wenn sie es sehen) und ob ich Ihnen erklären kann, was bei einer Hausgeburt passiert. Als wäre ich ein dummes, naives Kind, das einer Geburt unvorbereitet entgegen geht.
    Offenbar glauben die, dass Frauen, die nicht im Krankenhaus gebären wollen, dumm sind. Was die Geburtsart mit dem Vorhandensein der BabyAusstattung zu tun hat, erschließt sich mir nicht. Ebensowenig was die Geburtswahl mit den Mutterfähigkeiten zu tun hat. Sie hatten mir nämlich auch vorgeworfen, dass sie daran zweifeln, ob ich das Kind auch versorgen könne, allein aufgrund des Wunsches einer Hausgeburt.
    Die waren richtig unverschämt.
    Jetzt mal sehen, was passieren wird. Es sind noch zwei Wochen bis zur Geburt.

    1. Update: Da das Jugendamt bei meinem ungeborenen Kind noch nichts tun kann, habe ich heute eine Vorladung vom Gericht bekommen, zu der ich morgen erscheinen soll. In dieser sehr kurzfristigen Verhandlung soll es um das Sorgerecht meiner älteren Tochter gehen. Und nur wegen der „Kindsgefährdung“ durch eine Alleingeburt meines zweiten Kindes.
      Soviel mal zum Thema „Alleingeburt strafbar“.
      Das Gesetz mag vielleicht auf meiner Seite sein, aber dem Jugendamt ist das Gesetz egal. Die arbeiten mit ganz schmutzigen Tricks.
      Und jetzt habe ich so kurz vor der Geburt auch noch anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen.
      Und werde vermutlich doch in ein Krankenhaus gehen müssen, da mir der ganze Stress äußerst zusetzt und mittlerweile Auswirkungen auf die Vorwehen haben.

      Ich denke, es ist auch für andere hier wichtig, zu wissen, obwohl das Gesetz Alleingeburt nicht verbietet, was alles passieren kann, und das man seine Pläne nicht jedem anvertrauen sollte.

      1. Update:
        Ergebnis der Verhandlung heute: Ich bin von der Richterin verpflichtet worden, eine Email an das Jugendamt zu schicken, wenn ich zur Geburt im Krankenhaus bin.
        Und dann lässt mich das Jugendamt wieder in Ruhe.

        Ich werde also zu einer Krankenhausgeburt gezwungen, obwohl es dafür keine medizinische Notwendigkeit besteht.

        Wieviel sind unsere Wahlfreiheit und unsere Grundrechte noch wert?

        1. Danke für die Updates. Und tut mir sehr dolle leid das es nicht geklappt hat. Hätte mich meine Schwester so angeschissen…. Oha.

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