Wusstest Du, dass Geburtskosten im Steuerrecht wie Krankheitskosten behandelt werden und somit als “Außergewöhnliche Belastung” abzugsfähig sind? Damit ist es möglich, das freudige Ereignis steuerlich geltend zu machen.
Folgende Kosten können unter diese Regelung (§33 EStG) fallen:
- der Geburtsvorbereitungskurs (sofern nicht von der Krankenkasse übernommen) (zwischen 250 und 1200€)
- verschiedene Geburtsvorbereitungsbücher* (ab 22,90€)
- der Kauf eines Geburtspools* (ab 200€)
- die Miete für einen Geburtspool (ab 180€)
- sowie anteilig die Wasserkosten zum Befüllen
- die mehrwöchige Rufbereitschaft der Hebamme (zwischen 500 und 1000€)
- die Leistungen und Fahrkosten der Hebamme (sofern nicht von KK übernommen)
- Malerfolie
- Einwegunterlagen* (ab 25€)
- Netzhöschen* (ab 13€)
- Wochenbettbinden*, Pelzys*, Wöchnerinnen-Vorlagen (ab 0,15€/Stück)
- Geburtskamm oder Geburt-Tens
- Geburtshocker
- die Kosten der Geburtsbegleitung durch eine Doula (450 € bis 1200€)
- Stilleinlagen* (ab 7,90€)
- …
Was hast Du alles im Rahmen Deiner Hausgeburt/Alleingeburt eingekauft oder planst noch einzukaufen? Bewahre alle relevanten Belege auf, trage sie in der Einkommenssteuererklärung im Hauptvordruck in der Anlage “Außergewöhnliche Belastung” (Zeile 19) ein oder bitte Deinen Steuerberater darum. Damit minimierst Du die Steuerzahllast in dem Jahr der Geburt oder bekommst sogar eine Steuerrückerstattung.
Ich bin übrigens keine Steuerberaterin. Diesen Kniff habe ich im KONZ – 1000 ganz legale Steuertricks gefunden und dachte, ich teile ihn mal mit Dir! Außerdem habe ich Dir ein paar nützliche Produkte verlinkt, manche davon sind sogenannte Affiliate-Links und mit einem * gekennzeichnet.
Für eine Geburt braucht es nichts, außer Dich … aber für den Fall, dass Du Dich intensiv vorbereiten, im Wasser gebären und eine Geburtsbegleitung im Back-Up haben willst, hol Dir auf jeden Fall Dein Geld zurück.
Deine Jobina Schenk