Anmeldung und Geburtsurkunde nach Alleingeburt

Ich bin immer wieder begeistert, dass ich in einer Zeit lebe, in der Computer errechnen können, dass ich mit 85%iger Wahrscheinlichkeit schwanger bin. Big Data und Algorithmen lassen grüßen! So erreicht mich die Werbung für Umstandsmode und Babyartikel bereits vor dem ersten Schwangerschaftstest. Mit gewissen Suchbegriffen im Internet und einigen bargeldlosen Einkäufen hinterlasse ich bereits eine Spur, die mich ziemlich sicher als baldige Mutter identifiziert.

Erscheine ich nun als frisch gebackene Mutter im Standesamt und möchte mein neues Kind beurkunden lassen, dann ist es vorbei mit der einfachen Wahrscheinlichkeitsberechnung!

Normalerweise ist es ja ganz einfach. Krankenhaus oder Hebamme stellen eine schriftliche Geburtsanzeige aus. Mit dieser Bescheinigung erhält die Mutter eine gewisse Glaubwürdigkeit und problemlos die Geburtsurkunde.

Was aber, wenn bei der Geburt keine professionellen Geburtshelfer zugegen waren???

Wenn kein Arzt und keine Hebamme die Hausgeburt bezeugen können???

Wie meldet eine Alleingeburtlerin ihr Kind an?

Grundsätzlich heißt es ja im Personenstandsgesetz (PStG), dass man die Geburt eines Kindes mündlich anzeigen kann. ABER, da kann ja jeder kommen und behaupten, das wäre sein Kind!

Die Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV) regelt darum, welche konkreten Nachweise und Bescheinigungen für die Anmeldung eines Kindes zu erbringen sind:

Anzeige Geburt
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Nun lässt der Paragraf 33, Punkt 4 im PStV die Angelegenheit richtig interessant werden.

Es ist nur ein kleiner Nebensatz.

Nur sieben Worte:

soweit sie bei der Geburt zugegen waren.

Kann eine Alleingeburtlerin eine solche Geburtsbescheinigung herbeischaffen? Nein! Wenn keine  Geburtshelfer zugegen waren, waren einfach keine Geburtshelfer zugegen. Punkt. Eine Vielzahl von Alleingebärerinnen sahen sich bisher dazu gezwungen, eine Hebamme wenigstens für die Geburt der Plazenta zu rufen, um in den Genuss einer solchen Geburtsbescheinigung zu kommen. Doch in diesen Zeiten, in denen immer mehr Hebammen ihren Beruf aufgeben müssen,  erscheint es mehr als schwierig, eine zu finden, die den “Zettelkram” erledigt.

Fazit: Es gibt sie nun mal, diese butterweiche Formulierung im Gesetz. Und diese eröffnet einen gewissen Handlungsspielraum, wie sich die anzeigende Mutter oder die Eltern mit dem Standesbeamten einigen können.

Da ich selbst bereits zwei Kinder nach Alleingeburt erfolgreich dem Staat gemeldet habe, möchte ich an dieser Stelle ein paar Tipps zusammentragen:

  1. Besser wissen! Den meisten Standesbeamten ist der kleine Nebensatz “… soweit sie bei der Geburt zugegen waren.” gar nicht bewusst. Es empfiehlt sich, den Standesbeamten sachlich und freundlich  auf den Originaltext im PStG und PStV hinzuweisen. Äußerst wirksam: “Würden Sie mir bitte Paragraf 33, Punkt 4 laut vorlesen?”
  2. Verständnis üben! Eine Alleingeburt ist ungewöhnlich und selten. Auch wenn es für Dich als Alleingeburtlerin “Das Natürlichste auf der ganzen Welt ist”, können sich die wenigsten Standesbeamten vorstellen, so ganz allein ein Kind zu kriegen. “Ich kann ja verstehen, dass es für Sie ungewöhnlich erscheint, aber ich hatte meine Gründe. Ich kann nicht so gut in der Öffentlichkeit … sie wissen schon … auf´s Klo und so…”
  3. Authentisch sein! Wusstest Du, dass Standesbeamte eine richterähnliche Tätigkeit haben? Sie dürfen über Einträge in die Personenstandsbücher mit  “richterähnlicher Unabhängigkeit” entscheiden. Das bedeutet, wenn der Standesbeamte aufgrund seiner eigenen Wahrnehmungen überzeugt ist,  dass die Frau das Kind geboren hat, darf er Einträge vornehmen und Urkunden ausstellen. Trau Dich also ruhig, drei Tage nach der Geburt kreislaufschwach mit tropfenden Brüsten vor ihm zu sitzen und leg in aller Ruhe Dein Baby an. Wenn es Dich allzu sehr emotional beansprucht, dann lass Deinen Mann/Deine Partnerin reden und sei einfach nur anwesend, aber authentisch.
  4. Angst meistern! Beharrt der Standesbeamte auf ein ärztliches Dokument, sollte die Mutter selbst entscheiden, ob sie dies erbringen möchte oder nicht. Ein Standesbeamter hat keine Befugnis eine ärztliche Untersuchung anzuweisen. Eine Alleingeburt ist in Deutschland nicht verboten. Du hast nichts Illegales getan, wenn Du in aller Natürlichkeit ein Kind geboren hast. Du hast nichts zu befürchten.
  5. Moderne Volkszählung! Das Gesetz zur Anzeige einer Geburt wurde ganz ursprünglich dazu erlassen, um Auskunft über die Einwohner eines Landes zu haben. Du bist also gesetzlich sogar verpflichtet, Dein Kind anzumelden.
  6. Wertvoll! So solltest Du Dich fühlen! Denn jeder Bürger bedeutet für den Staat auch Einnahmen/Steuern. Ökonomisch gesehen rechnet der Staat mit dem menschlichen Kapital  und aktuell beträgt der Wert eines Menschenlebens in Deutschland ca. 1,65 Millionen Euro. (Quelle: Jörn Klare “Was bin ich wert?”) Schon wenige Tage nach einer erfolgreichen Geburtsanzeige wirst Du Post bekommen, vom Bundeszentralamt für Steuern. Dein frisch geborenes Kind erhält unmittelbar seine lebenslange Steueridentifikationsnummer! Daran kannst Du erkennen, dass dem Staat daran gelegen ist, jedes in Deutschland geborene Kind zu beurkunden. Behalte es einfach im Hinterkopf, dass Du nicht um eine Geburtsurkunde bettelst, um Kindergeld und Elterngeld zu beziehen, sondern wisse, dass Du einen äußerst wertvollen Steuerzahler anmelden möchtest.
  7. Sich sicher sein! Solltest Du mit Deinem Standesbeamten keine Einigung erzielen, dann wird er seine Amtshandlung ablehnen. Damit steht Dir der Rechtsweg vor dem Amtsgericht im Rahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit offen. Ein Personenstandsrichter wird dann beurteilen, ob und wie Deine Mutterschaft nachgewiesen werden muss. Und selbst dieser Richter kann aufgrund seiner Wahrnehmungen entscheiden, ob Du glaubhaft bist! Mir persönlich hat ein Urteil Mut gemacht, welches eine wesentlich schlechtere Ausgangslage hatte. Darin wurde sogar 12 Jahre nach der Hausgeburt ein Kind beurkundet, weil die Aussagen der Mutter glaubhaft waren. (siehe dazu: Hausgeburt und die Tücken des Geburtsregisters beim Standesamt und Originalbeschluss Az.I-15 W26/12) Sei Dir also einfach sicher, dass Du es meistern wirst, selbstbewusst Dein Alleingeburtsbaby im Standesamt anzumelden.

Ich freue mich, wenn Du Deine persönlichen Erfahrungen zu diesem Thema hier in den Kommentaren hinterlässt. Ganz herzlich willkommen  sind auch Tipps aus Österreich und der Schweiz.

 

UPDATE 06.11.2017

Bitte lies  auch diesen Artikel, in dem es um die völlig fehl gelaufene Anmeldung eines Kindes geht: RICHTIGSTELLUNG zum Spiegelartikel “Meine Geburt gehört mir”

 

UPDATE 25.03.2021

Schriftliche Geburtsanzeige durch die Eltern

Manchmal ist es einfacher, einem Standesbeamten DIE Formulare vorzulegen, die er kennt. So sieht eine Geburtsanzeige aus. Im Feld Bemerkungen könntest Du zum Beispiel schreiben: “Oben genanntes Kind wurde in einer Hausgeburt ohne Geburtshelfer geboren. Es kann kein weiterer Nachweis einer anderen Person erbracht werden, da außer den o.g. Eltern keine weiteren Zeugen zugegen waren.”

Formular blanco als PDF runterladen: KLICK

Formular mit Bemerkung als PDF runterladen: KLICK


UPDATE 2022:

Das Recht auf eine Geburtsurkunde

Jedes Kind hat nach internationalen Vorgaben ein Recht darauf, unverzüglich nach seiner Geburt registriert zu werden. Festgeschrieben ist dieses Recht in mehreren menschenrechtlichen Übereinkommen. Die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) nimmt die Rechte der Kinder in den Blick und gilt seit 1992 auch in Deutschland.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte entwickelte im Jahr 2021 dafür eigens diese Website: www.recht-auf-geburtsurkunde.de

Viel Erfolg!

Deine Jobina Schenk

28 Gedanken zu „Anmeldung und Geburtsurkunde nach Alleingeburt“

  1. Ich habe mein Kind allein in Indien bekommen.
    Ich musste also erst in den Besutz einer indischen Geburtsurkunde kommen und dann weiter zum dt. Konsulat.

    In Indien hat man 4 Wochen Zeit, um die Geburt anzuzeigen. Auch in Indien gibt es den “Wer-anwesend-war-soll-unterschreiben”-Satz, aber die indischen Beamten halten sich mehr an das, was sie immer machen, als das was auf dem Papier steht. Ich musste also einen Arzt herbeizaubern. “Gehen sie doch zu dem da, der unterschreibt das dann schon.” Aha! Der wollte es nicht unterschreiben, weil er nicht dabei war. Als er hörte, daß es eine Alleingeburt zu Hause war, wollte er lediglich ein Schreiben vom Hauseigentümer, das ebendies bestätigte. (Er war nicht mal anwesend, konnte kein Englisch,…)
    Endlich hatten wir den Schriebs und bald auch die Geburtsurkunde auf Englisch und Hindi.
    Jetzt zum Konsulat. Denn ohne deutsche Gebursturkunde – kein Pass, ohne Pass – kein Visum, ohne Visum – keine Ausreise.

    Ich war mental darauf vorbereitet, daß man ja nachweisen müsse, daß es wirklcih mein Kind sei und dachte, im Zweifelsfalls könnten sie ja einen Gentest machen – Pustekuchen! Was sie wollten, war einen Nachweis, daß es sich nich um eine Leihmutterschaft gehandelt hatte, da wäre das Kind genetisch zwar meins, aber eine andere Frau hätte es ausgetragen. In Deutschland ist das verboten.

    Und da stand ich dumm da, denn ich hatte keinen Mutterpass und auch nur eine nepalesische Schwangerschaftbestätigung aus dem 4. Monat.

    Letztlich gaben sie sich mit der gleichen Bescheinigung vom Hauseigentümer zu frieden und stellten mir erst eine deutsche Geburtsurkunde und dann auch einen Pass aus.

    Ich denke, es hatte aber auch was damit zu tun, daß ich irgenwann die Nase voll hatte und sie darauf hinwies, daß sie dazu da sein meine Rechte zu vertreten und mir nicht das Leben zu verkomplizieren. Daß eine indische Geburtsurkunde eigentlich ausreicht und wenn sie dies Anzweifeln so bezichtigen sie damit indirekt das ind. Amt einer Urkundenfälschung.

    das ist die Kurzfassung der ganzen Aktion. Wir haben das Visum kurz vor knapp bekommen, denn zwischen Geburt und Ausreise lagen “nur” zweieinhalb Monate…

    Kurzer Hinweis zu Frankreich:
    In Frankreich gibt es 7 “Pflicht”-untersuchungen während der Schwangerschaft, “Pflicht”, weil man sonst keinen Anspruch auf irgendeine staatliche finanzielle Unterstützung vor, während und nach der Geburt hat. Kein Mutterschaftsurlaub, keine Geburtsprämie (800 oder 900 Euro), kein Kindergeld (sowie so nur bis zum vollendeten 3. Lebensjahr), etc.
    Man muss sich die Selbstbestimmung leisten können….!
    Das einzige, was man muss, ist die Geburt anzuzeigen.
    Alleingeburten sind erlaubt.
    Aber: Geburten werden, 3 Tage überfällig, eingeleitet, hat man es mit einem Geburtshaus zu tun, darf man 5 Tage lang “übertragen”
    Ich habe den Gesetzestext noch nicht gefunden, aber als praxisnahe Lösung bietet sich hier: nix sagen oder den Zeugungstermin auf dem Papier verschieben, sodass sich der Geburtstermin auch verschiebt.

    Liebe Grüße
    Marianne

    1. Liebe Marianne,
      Im Namen der stillen Mitleserinnen und in meinem eigenen Namen möchte ich Dir danken, dass Du uns an Deinen Erfahrungen teilhaben lässt.
      Ich freue mich immer sehr, wenn sich Frauen aus der Komfortzone rausbegeben und ihren eigenen Weg gehen. Manchmal muss frau auch etwas energischer auftreten, um ihre Rechte durchzusetzen. 🙂

    2. Hallo Marianne, das war ja ein halber Albtraumtrip, die Fahrt durch die indischen Behörden! Meine Frau hatte unsere Kinder in Skandinavien zur Welt gebracht, das krasse Gegenteil; noch effizienter als in Deutschland!! Weniger Regeln, aber dafuer mehr durchdacht und noch weniger darauf bedacht, einem das Leben schwer zu machen. Die Antithese zu einer Geburt und dem dementsprechenden Behördengang in Indien.

  2. Jetzt kommt noch ein Auslandsbericht 😉
    Ich habe mein Kind alleine in Panama bekommen.
    Hier hat das Gesetz gesagt, dass es zwei Zeugen geben muss, die aussagen mich schwanger gesehen zu haben, um eine Geburtsurkunde zu bekommen. Da die Geburt in einem Hotel stattgefunden hat, fragten wir die Angestellten. Nach einigem hin und her haben wir zwei gefunden. Ich wurde dann aber dazu auch vom Amtsarzt untersucht, ob ich eine Geburt hinter mir hatte. Ich hatte noch meinen Mutterpass ( aber auf deutsch und der letzte Eintrag war im 3 Monat). Nachdem wir eine Woche jeden Tag auf dem Amt waren, hatten wir die Geburtsurkunde. Juhuu!!! Die Frauen auf dem Amt haben geschaut als ob sie von so was noch nie gehört hätten. Zumal sie auch gefragt hatten, wer denn die Nabelschnur durchgeschnitten hat ( eine frage die man oft hört- warum auch immer?) und wir geantwortet haben, dass wir die ganze Plazenta ( Lotusgeburt) solange gepflegt haben, bis die Nabelschnur abfiel. Nun gut soviel zur Geburtsurkunde-
    Aber man braucht ja auch einen Reisepass.
    Beim deutschen Konsulat sagte man uns, da beide Geburtsurkunden der Eltern von Nöten sein, dass es mit dem ganzen hin und her geschicke ca 2 Jahre dauern würde, bis wir den Pass hatten..
    Ok, zum Glück war der kleine Mann mit seiner Geburt in Panama auch Panamene und wir konnten ganz einfach den panamenischen Pass beantragen.
    Zurück in Deutschland hat er dann auch seinen deutschen Pass bekommen.

    Während ich im Wochenbett lag, habe ich mir mit der deutschen Gesetzeslage auch befasst. Ich habe natürlich nicht wirklich was gefunden. Ich habe mir aber gedacht, eine Sturzgeburt kann ja immer passieren, dass alles super schnell geht und keiner da ist.

    Die Behörden haben ja nur ein “Problem” damit weil es nicht die passenden Dokumente zum Ausfüllen gibt. Da müssen die sich halt was einfallen lassen 😉
    Liebe Grüße
    Renee

    1. Danke liebe Renee,
      Das hört sich wirklich abenteuerlich an! Es hat bestimmt auch Kraft und Energie gekostet, doch letztlich wachsen wir Frauen gerade an solchen Herausforderungen. Du bist eine mutige starke Mama!

  3. Wir waren sehr positiv überrascht.
    Haben unseren kleinen Mann alleine bekommen – in Deutschland 😉
    In einem wirklich kleinen Dorf in dem es seit Ewigkeiten keine Hausgeburt mehr gab. Da sich hier alles aber sehr schnell rum spricht wussten sie im Rathaus das wir eine Hausgeburt planen und hatten sich da schon über die Eintragung informiert. So konnte der Papa dann den kleinen einfach anmelden. Zur Sicherheit wollten sie in die Akte halt noch ein schreiben der Hebamme einfügen die zur nachsorge und auch zur placentageburt hier War. Aber auch ohne das haben wir die Urkunden schon bekommen. War also überraschend einfach 🙂

    1. Meine Tochter hat in Deutschland, zuhause mit ihrem Mann zusammen eine Alleingeburt durchgeführt, alles verlief gut. Mein Schwiegersohn wollte am 3. Tag seine kleine Tochter anmelden. Die Standesbeamtin bestand auf eine ärztliche Geburtsbescheinigung oder eine Geburtsbescheinigung von einer Hebamme, sie setzte eine Frist. Mein Schwiegersohn konnte beides nicht bringen, da es ja eine Alleingeburt war. Ein paar Tage später rückte das Jugendamt, eine Hebamme, ein Notarzt und die Polizei an und zwangen meine Tochter mit dem Kind ins nächstliegende Krankenhaus zu fahren, dort mussten sie mit der Kleinen eine Woche bleiben.
      Gleichzeitig wurde per Eilverfahren meiner Tochter und meinem Schwiegersohn das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihr Kind entzogen. Das ist jetzt über ein halbes Jahr her. Die kleine wächst und gedeiht, sie wird voll gestillt und hat ein sehr gutes zuhause mit liebevollen Eltern. Beide haben im Gesundheitsbereich studiert. Sie haben das Aufenthaltsbestimmungsrecht ihres Kindes noch immer nicht zurück, im Gegenteil, da beide ihr Kind “Thema Impfen” nicht gegen alles impfen lassen wollen, (die ganzen U Untersuchungen wurden bei der kleinen durchgeführt), hat man ihnen das Gesundheitsrecht fürs Kind entzogen und jetzt will man noch einen Gutachter einschalten, ob die beiden überhaupt erziehungsfähig sind. Das alles wurde durch die Alleingeburt in Gang gesetzt. Meine Tochter und mein Schwiegersohn haben dagegen jetzt Klage beim Oberlandgericht eingereicht. Es ist ein Spießrutenlaufen wenn man nicht so funktioniert wie es die Gesellschaft verlangt. Eine Alleingeburt ist nicht strafbar, aber wehe man macht es !!!!
      Die ganze Familie leidet dadurch, weil man ständig in der Angst lebt, was das Jugendamt sich noch einfallen lässt.

      1. Liebe Hiltrud,
        haben vielen Dank, dass Du uns an dieser Erfahrung teilhaben lässt.
        Natürlich konnte der Vater diese ärztliche Geburtbescheinung nicht erbringen, weil kein Arzt und keine Hebamme bei der Geburt zugegen war.

        Es ist wahrscheinlich deswegen so unglücklich verlaufen, weil die mündliche Anzeige zwar erbracht, aber der Nachweis innerhalb der Frist nicht eingereicht wurde.

        Die Eltern hätten darauf bestehen sollen, dass die Standesbeamtin ihre AMTSHANDLUNG ABLEHNT (schriftlich!) und dann wäre es ratsam gewesen, mit diesem Schriftstück zum Amtsgericht zu gehen. Dadurch wäre sichtbar, dass die Eltern gewillt waren, die Geburt ordnungsgemäß anzuzeigen, die Beamtin sich aber dazu nicht in der Lage sah.
        Die Frist verstreichen zu lassen ohne weitere Reaktionen war in Eurem Fall wirklich ungünstig.

        Ihr habt mein volles Mitgefühl.
        Und ich wünsche Euch sehr, dass Ihr Eure Rechte in vollem Umfang wieder zurückholt. Alles Gute <3

  4. Hallo ihr Lieben,

    wir haben am 03.06.2020 unseren kleinen zu Hause empfangen.
    Da ich eure Hilfe hier genutzt habe, wollte ich kurz meine Erfahrung bei der Anmeldung beim Standesamt mitteilen.
    Ich bin der Vater und habe es ohne Anwesenheit der Mutter / des neuen Kindes ohne Probleme regeln können.

    Ich rief beim zuständigen Standesamt ca. 1 Woche nach Geburt an und erklärte die Situation.
    Die Bearbeiterin war etwas überrascht, aber auch sehr freundlich und locker.
    Sie verwies auch auf die ärztliche Bescheinigung bzw. die der Hebamme und ich dann kurz auf die Stelle im Gesetzestext, “soweit diese zugegen waren”.
    Sie bestätigte dies und teilte mir mit, dass ich nur unsere Geburts- und Eheurkunden mitbringen müsse, ein Ausweisdokument von mir und meiner Frau und eine Vollmacht meiner Frau, auf der (weil wir verheiratet sind) bestätigt wird, wie das kleine Kerlchen heißen soll.

    Ich benötigte keinen Termin und ging dann zwei Tage später zum Standesamt, hatte unsere 2 jährige Tochter dabei.
    Die Frau vom Standesamt war sehr entspannt und wusste auch gleich um was es ging, als ich sagte, ich hatte wegen der Hausgeburt angerufen.

    Sie war sehr freundlich und ich gab ihr alle Unterlagen (Personalausweis bzw. Reisepass darf lt. Gesetz nicht kopiert werden, das wollte sie auch gar nicht und ich hätte es nicht zugelassen – da war ich erleichtert 😀 ).
    Sie tippte alles im Computer ein und druckte es aus. Ich bestätigte es alles per Unterschrift und sie kopierte die Urkunden und die Vollmacht behielt sie im Orginal.

    Währenddessen spielte die kleine neben mir und aß einen Apfel. Sie lachte und alberte rum. Das merkte auch die Mitarbeiterin und sie fragte einige Sachen nach (war es denn so geplant?…), eher positiv neugierig anstatt belehrend o.ä. – sehr angenehm.
    Als sie nach einem Arzt fragte, sagte ich ihr, dass wir keinen Arzt aufsuchen werden, woraufhin sie erwiderte “eigentlich haben die Eltern dafür ja auch Instinkte und das ist ja auch die elterliche Aufgabe, dafür Sorge zu tragen und die Entscheidung darüber zu treffen” – wow! Absolut korrekt! 😀

    Als alles fertig war wünschte Sie uns mehrmals alles Gute und das die kleine auch gesund und munter aussieht.
    Wir verabschiedeten uns nach ca. 20 min und gingen mit den Urkunden heim.

    War total locker, freundlich und hilfsbereit.

    Danke für die Hilfe hier und alles Gute euch!

    Florian

  5. Ich habe nochmal eine Frage, man hat ja dann keine U1 gemacht bei Alleingeburt, aber ist das nicht verboten? Muss man nicht alle U-Untersuchungen machen? Ich möchte auch eine Alleingeburt machen, und habe keine Hebamme o.ä., die für ne U1 kommen könnte.

    Achso, zur Anmeldung nach der Geburt habe ich auch ein bisschen Angst bei den Kommentaren, dass es bei manchen nicht geklappt hat und Jugendamt sich meldet usw. Wie kann das so schwierig sein? Gibt es keinen genauen Plan, wie man sicher eine Geburtsurkunde ohne Ärger bekommen kann? Ohje, ich hoffe wir kriegen das hin.

    1. Liebe Heike,

      Es gibt tatsächlich ein paar Einzelfälle, bei denen die Anmeldung einer Alleingeburt im Standesamt nicht geklappt hat.
      Obwohl es in Deutschland, rein rechtlich gesehen, keine gesetzliche Pflicht gibt, die Dich zwingt, jemanden bei der Geburt dabei zu haben, scheinen manche Standesbeamte die Gesetze und deren Verordnungen zur Anmeldung einer Geburt nicht ausreichend zu kennen. Sollte Dir die Anmeldung der Geburt nicht gelingen, empfehle ich den Rechtsbeistand durch einen Anwalt.

      Die Kindervorsorge-Untersuchungen sind in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Nur in Bayern, Baden-Würtemberg und Hessen sind die U´s verpflichtend. Die übrigen appellieren an die Eltern, diese Untersuchungen wahr zu nehmen. Sie schicken quasi “Einladungen” und “Erinnerungen”, welche man aber auch ablehnen kann. Es kann sein, dass sich das Jugendamt einschaltet. Muss aber nicht. Bei uns in RLP genügte ein klärendes Telefonat, warum wir diese Untersuchungen nicht wahrgenommen haben.
      Hier kannst Du nochmal genau nachlesen, was für Dich in deinem Bundesland aktuell gilt.

      https://www.bundestag.de/resource/blob/406316/8f4c316937f69892c86fce34c6946d28/wd-3-143-14-pdf-data.pdf

      1. Okay, vielen Dank für die Antwort.
        Und ja wir leben in Hessen, also sind die Pflicht…. hmm…
        jetzt muss ich mich wohl umsehen nach einer Hebamme, die eine U1 nach AG macht, obwohl ich das gar nicht möchte 🙁 kann mir Auch vorstellen, dass man sowas nicht leicht findet.
        Kann man denn eigentlich nicht einfach nach der Geburt ins KH fahren, und die machen den Papierkram usw??

        1. Liebe Heike,
          natürlich könntest du nach der Geburt ins Krankenhaus fahren. Aber auch hier kann es sein, dass sich jemand im KH querstellt und sagt: “Die Geburt war nicht bei uns, das können wir also nicht bezeugen.”
          Fakt ist, wenn niemand bei der Geburt zugegen war, kann dies niemand bezeugen.
          Hier geht es also um die Glaubhaftmachung. Wenn Du einem Standesbeamten glaubhaft machen kannst, dass du dieses Kind geboren hast, Dein Partner dies bezeugt und ihr vielleicht noch eine Eidesstattliche Erklärung abgebt, müsste es klappen.

          Für die U1 soll die Untersuchung ja unmittelbar nach der Geburt erfolgen, um “Kolorit, Atmung, Tonus, Reflexe, Herzschläge, den Asphyxie-Index, auf Gelbsucht, Ödeme, die Reife sowie auf sofort behandlungsbedürftige Missbildungen” zu überprüfen und entsprechende Sofortmaßnahmen einzuleiten.

          Viele Alleingebärende eignen sich über Fachliteratur das Notwendigste an, um ihr Baby erst einmal selbst einzuschätzen. Wenn es Hilfe benötigt, rufen sie umgehend den RTW. Ist alles gesund, dann bleiben sie lieber im Wochenbett liegen und gehen erst dann zur nächsten U-Untersuchung, sobald es ihnen möglich ist. (Zur U2 oder U3, die macht dann auch der Kinderarzt.)

          Vielleicht findet sich doch noch eine Hebamme, die zur U1 zu dir nach Hause kommt. Ich wünsche es Dir sehr. Liebe Grüße

        2. Liebe Heike, doch, klar kannst Du ins Krankenhaus fahren, da bekommst Du die U1 und auch sonst noch allerhand Untersuchungen und Belehrungen und natürlich den Papierkram. Ich rate aber dringend ab, wenn Du alles andere gut allein hingekriegt hast. Es gibt ja einen Grund, dass Du nicht dahin wolltest – ich habe selbst den Fehler gemacht und bin jetzt seit Wochen in psychologischer Betreuung um den Schock Ärzte und Krankenhaus zu verarbeiten. Du wirst halt komplett entmündigt, sobald Du so ein Krankenhaus betrittst. Mir wurde noch mit Zwangseinweisung in die Psychiatrie gedroht, wenn ich weiter die Behandlungen (außer Nähen) verweigern würde.
          Ich habe bis letztes Jahr in Hessen gewohnt und meine Tochter 2018 dort bekommen, in Hessen verfolgen sie ausgefallene Untersuchungen sogar polizeilich. Ich würde daher unbedingt versuchen, möglichst schon am 3. oder 4. Lebenstag die U2 bei einen Kinderarzt machen zu lassen. Bis dann Anmeldung Deines Babys etc. überhaupt beim KuMi angekommen sind und die irgendwelche Überprüfunen einleiten (können), hast Du die U2 und kannst beweisen, dass Du eine fürsorgliche Mutter bist. Der Arzt muss eine Bescheinigung an das KuMi schicken, dass er die Untersuchung gemacht hat (das weiß der Arzt schon), d.h. der Nachweis der U2 ist schneller als die Behörden. Gib Dir den Ärztestress nach der Geburt nur, wenn Du das wirklich aus Überzeugung willst.
          Wohne jetzt in BW, da sind die Us auch Pflicht. Mein Sohn ist jetzt 6 Wochen, es hat sich noch kein Kinderarzt breit gefunden, eine U zu machen – sind alle im Umkreis von 50km überlastet, habe echt alle durchtelefoniert. Tja… allerdings verfolgt BW das anders als Hessen nicht, auch wenn es Pflicht ist.

  6. Hallo 🙂

    Nun möchte auch ich nach erfolgreicher Anmeldung meiner Kleinen berichten:

    Ich hatte vergangene Woche eine Alleingeburt und seitdem sind wie quietschfidel und gesund. Heute war ich mit meiner Maus beim Standesamt und nun halten wir eine frisch gedruckte Geburtsurkunde in den Händen.

    Letzten Donnerstag schrieb ich eine Mail an unser Amt, da ich nicht wusste wie das nun mit den neuen Einschränkungen ablaufen sollte. Schon am Freitag telefonierte ich mit einer ganz lieben Standesbeamtin, die an sich nur kurz überrascht war, als ich die Alleingeburt erwähnte und dass ich keine Bescheinigung hätte. Sie meinte, dass das gar kein Problem sei, machte einen Termin für heute mit mir aus und fertig.

    Heute Morgen waren wir dann da. Ich hatte richtig Muffensausen nach den vielen negativen Erfahrungen, die ich hier gelesen hatte. Aber das war bei uns völlig unbegründet. 🙂 Die beiden Damen beim Standesamt waren mehr erstaunt und neugierig und fragten mich aus Interesse „wie wo was warum“ und Zack waren wir schon wieder draußen. 🙂

    1. Yeah! Danke für Deine positive Rückmeldung, Stephie!
      Und herzlichen Glückwunsch zu Deiner gemeisterten Alleingeburt.
      Magst Du mir bei Gelegenheit noch einen Fragebogen für die Alleingeburtenstatistik ausfüllen? Aber erstmal schön das Wochenbett genießen!
      Liebe Grüße
      Jobina

  7. Nach der völlig harmonischen, unkomplizierten und schönen AG (an einem Wochenende) wollte ich zum Nähen des recht großen Risses doch ins Krankenhaus, bis Montag beim Arzt warten wäre zum Nähen zu lang gewesen – ein großer Fehler, kann jedem nur abraten. Hatte mich auch 5 Wochen nach der Geburt vom Schock Krankenhaus und Notarzt nicht erholt. Hatten einen RTW angefordert, da ich selbst noch nicht fahren konnte. Die riefen dann sinnloserweise den Notarzt dazu, was dann folgte war echt nicht schön.
    Dadurch hat aber das KH mindestens das Standesamt über die Geburt informiert und ein entsprechendes Schreiben IN KOPIE bereits beim Standesamt vorgelegt. Da es eben eine KOPIE und kein Original war, hat mir die Standesbeamtin die Hölle heiß gemacht, dass sie eine Bestätigung vom Arzt im Original bräuchte. Mutterpass, eidesstattliche Versicherungen von Arbeitgeber (übrigens arbeite ich bei der gleichen Kommune) oder Bekannten wurden nicht anerkannt. Habe jetzt höflich nachgefragt, wo das stehen würde, dass es von Arzt sein muss. Ich warte noch auf Antwort.

  8. Guten Tag

    meine erste Geburt wurde in 41+4 mit Gel, Zäpfchen, Tropf …eingeleitet, da man nicht mehr warten wollte!
    E hat knapp 20 Std künstl. Wehen, und nach aufgesochener Fruchtblase weitere 12 Stunden gedauert.
    Ich war jung, unerfahren und am Ende meiner Kräfte. Es war schrecklich.
    Der Sohn war NICHT übertragen. Jedoch 56cm und 4kg.
    Die zweite Geburt 41+0, dauerte dagegen “nur” 16 Stunden natürlicher Wehen. Ich fuhr selbst zu Klinik und am kommenden Morgen auch zurück.
    Doch auch PDA, Kanüle etc waren obligatorische Prozedere die mir dann aufgedrängt wurden.
    Unsere Tochter bekam ich im Geburtshaus. Bin selbst hin, völlig schmerzfrei, allerdings auf Anraten der Gyn, da bei 40+2 scheinbar starke Wehen im CTG waren. Und tatsächlich war die Kleine nach nur 2 Std spürbaren Wehen plötzlich da.
    Unser viertes Kind möchte ich gern daheim, allein in der Familie und vertrauem Umfeld bekommen.
    Alles ist bestens, das Kind liegt bereit gut.
    Im Notfall wäre eine Hebamme in Rufbereitschaft und ein Ärztin wohnt im Dorf.
    Dennoch möchten wir uns ganz auf uns konzentrieren und, wenn alles passt den ersten Tag ungestört genießen.

    Bitte senden Sie mir doch die Mail zu, da der Download nicht funktioniert.
    Herzlichen Dank dafür und für die aufschlussreiche Seite, alle Informationen und die Zuversicht dafür.
    W.Cis

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